Britische Geheimdienste haben 17 Jahre lang illegal Metadaten gespeichert

Das in Großbritannien für Geheimdienste zuständige Gericht, das Investigatory Powers Tribunal, hat in einem Urteil entschieden, dass die drei Geheimdienste MI5, MI6 und GCHQ mit dem heimlichen massenhaften Sammeln und Auswerten von Verbindungs- und Standortdaten seit der Auflage des Überwachungsprogramms im März 1998 gegen das in Europa verbriefte Recht auf Achtung des Privatlebens verstoßen.

 

Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, auf den sich die Richter beziehen, lässt das Verletzen von Privatheit und Datenschutz nur unter klar umrissenen Umständen zu. Behörden dürften nur entsprechend agieren, soweit dies auf einer gesetzlichen Grundlage geschieht und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist – etwa für die nationale oder öffentliche Sicherheit.

 

Es sei nicht davon auszugehen, dass die britische Öffentlichkeit über die Vorratsdatenspeicherung der Geheimdienste im Bilde gewesen sei, urteilte das Tribunal, wenn die Zuständigen nicht einmal das Parlament über diese Tatsache informiert hätten. Zudem habe es keine angemessene Kontrolle über die Protokollierung der elektronischen Nutzerspuren gegeben.

 

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https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Britische-Geheimdienste-haben-17-Jahre-lang-illegal-Metadaten-gehortet-3352527.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.atom

https://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Skandal-Britischer-Geheimdienst-kam-mit-der-Ueberwachungs-Auswertung-nicht-nach-3229036.html

https://www.theguardian.com/world/2016/oct/17/uk-security-agencies-unlawfully-collected-data-for-decade

 

 

Quellen: HEISE ONLINE, The Guardian