Peter Thümmel: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages hält Vorratsdatenspeicherungsgesetz für verfassungswidrig

Es hat bekanntlich schon einmal ein Vorratsdatenspeicherungsgesetz gegeben, welches seitens des Bundesverfassungsgerichtes wegen der dort vorgesehenen anlasslosen Überwachung aller unserer digitalen Kommunikationswege absolut zu Recht gekippt wurde. Gleichwohl meint die Bundesregierung, erneut ein derartiges Gesetz, welches wiederum anlasslose Überwachung aller Bürger vorsieht, auf den Weg bringen zu sollen. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht dazu sind anhängig. Eine jüngste Entscheidung des europäischen Gerichtshofs in einem zusammengezogenen Verfahren gegen England und Schweden hat die dort vorgesehene, anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten als mit der EU-Charta unvereinbar angesehen.

 

All dies ficht insbesondere die Herren Minister de Maiziere, Gabriel und Maas nicht an, auch nicht der eindeutige Befund des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Reflexartig werden hier angebliche Sicherheitsdefizite bedient. Dabei weiß man doch, dass sowohl bei 9/11, als auch bei den Anschlägen in Paris und Brüssel in diesen Staaten Vorratsdatenspeicherung betrieben wird. Die Täter waren sogar auch zuvor einschlägig bekannt, gleichwohl hat dies nichts genützt. Gleiches gilt leider auch in dem Fall Amri.

Nicht die anlasslose, unter allgemeine Verdachtstellung der Bürger ist das geeignete Mittel, sondern gut ausgerüstete Polizei- und Geheimdienstbehörden, die bei konkretem Verdacht auch mit den herkömmlichen Mitteln bestens reagieren könnten. Man muss es nur machen! Es steht zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht erneut die Klagen gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz positiv bescheiden wird. Unsere grundgesetzlich geschützte Privatheit steht auf dem Spiel. Spätestens dann sollten die bereits erwähnten, verantwortlichen zuständigen Minister die Konsequenzen ziehen, der Wähler weiß das Ganze gut einzuordnen.

 

 

Dr. Peter Thümmel

Vorsitzender der Initiative gegen Totalüberwachung e.V.

 

 

Weitere Informationen:

Mitteldeutsche Zeitung - http://www.mz-web.de/politik/speicherung-der-vorratsdaten-gesetz-entspricht-nicht-den-eugh-vorgaben-25672636

ARD Tagesschau - http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdatenspeicherung-159.html