Bundesgerichtshof: NSA-Untersuchungsausschuss darf Edward Snowden vorladen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss entschieden, dass die Bundesregierung eine Zeugenaussage des Whistleblowes Edward Snowden in Deutschland ermöglichen muss, wenn der US-Amerikaner vom parlamentarischen NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages vorgeladen wird. Snowden lebt derzeit in Moskau im Exil. Die USA haben seine Auslieferung beantragt.

Snowden ist in einem Beweisbeschluss nur als Zeuge benannt worden. Mit solchen Beweisbeschlüssen drücken die Ermittler im Untersuchungsausschuss ihren Wunsch aus, bestimmte Dinge erfahren zu wollen. Bei Zeugen muss dem dann noch eine offizielle Ladung folgen und die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass der Zeuge auch vor dem Ausschuss erscheinen kann.

Diese Ladung hat es für Snowden nie gegeben, obwohl er als der wohl wichtigste Zeuge des Ausschusses gilt. Schließlich hat er durch seine Veröffentlichungen die wesentlichen Hinweise für eine weltweite NSA-Überwachung vorgelegt. Und der Untersuchungsausschuss des Bundestages wurde wegen dieser Veröffentlichungen ins Leben gerufen, um die Frage zu klären, ob auch Deutsche davon betroffen sind.

Der Bundestagsabgeordnete und Vize-Vorsitzende im NSA-Ausschuss, Konstantin von Notz (Grüne), begrüßte die Karlsruher Entscheidung: Das Urteil sei "erfreulich klar" und eine "deutliche Absage an das bisherige Vorgehen der Ausschussmehrheit, die versucht hat, sich schützend vor die Bundesregierung zu stellen". Damit haben die Mehrheit verhindern wollen, dass es zu einer "eventuell unangenehmen Zeugenaussage von Edward Snowden vor dem Ausschuss" kommt, sagte von Notz.

 

 

Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 11.11.2016:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=76548&pos=0&anz=499

 

Beweisbeschluss des NSA-Untersuchungsausschusses vom 08.05.2014:

https://www.bundestag.de/blob/282894/98535a5e8c41e03312e5c5ce50998ee6/z-001-pdf-data.pdf

 

SPIEGEL ONLINE - http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesgerichtshof-nsa-ausschuss-darf-edward-snowden-vorladen-a-1122370.html

 

ZEIT ONLINE - http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-11/bgh-nsa-ausschuss-darf-edward-snowden-vorladen

 

 

Quellen: BGH, Deutscher Bundestag, SPIEGEL ONLINE, ZEIT ONLINE