Oberverwaltungsgericht NRW: Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig
Die im Oktober 2015 von Union und SPD beschlossene Vorratsdatenspeicherung muss von Unternehmen in dieser Form nicht umgesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster (OVG) erklärte die verpflichtende Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten der Kommunikationsteilnehmer für unzulässig. Diese vom 1. Juli an zu beachtende Pflicht "ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar", teilte das Gericht mit (Az. 13 B 238/17).
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des OVG - http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/36_170622/index.php
Süddeutsche Zeitung - http://www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-eu-recht-1.3556331
Quellen: OVG NRW, Süddeutsche Zeitung, HEISE ONLINE, GOLEM