Oberverwaltungsgericht NRW: Vorratsdatenspeicherung ist europarechtswidrig

Die im Oktober 2015 von Union und SPD beschlossene Vorratsdatenspeicherung muss von Unternehmen in dieser Form nicht umgesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster (OVG) erklärte die verpflichtende Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten der Kommunikationsteilnehmer für unzulässig. Diese vom 1. Juli an zu beachtende Pflicht "ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar", teilte das Gericht mit (Az. 13 B 238/17).

 

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des OVG - http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/36_170622/index.php

Süddeutsche Zeitung - http://www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-eu-recht-1.3556331

HEISE ONLINE - https://www.heise.de/newsticker/meldung/Oberverwaltungsgericht-Vorratsdatenspeicherung-ist-europarechtswidrig-3753179.html?wt_mc=sm.post.wa.newsticker

GOLEM - https://www.golem.de/news/gerichtsurteil-ovg-nrw-erklaert-vorratsdatenspeicherung-fuer-unzulaessig-1706-128531.html

 

 

Quellen: OVG NRW, Süddeutsche Zeitung, HEISE ONLINE, GOLEM