Deutliche Kritik am neuen Polizeigesetz in Bayern: "Grundrechtseingriffe in erheblichem Umfang"

In Bayern sollen Rechte der Polizei ausgeweitet werden. Kriminologe Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum über im Interview mit dem ZDF deutliche Kritik an den Plänen: "Bislang war die Polizei grundsätzlich nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr zu Eingriffen in Grundrechte befugt. Das soll sich nun mit der Einführung bzw. Ausweitung der Kategorie der drohenden Gefahr ändern. Dabei sind unterschiedliche Grundrechte betroffen - etwa die Freiheit der Person, das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung."

 

Lesen Sie hier das vollständige Interview:

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/polizeigesetz-in-bayern-interview-100.html

 

Quelle: ZDF