Europäischer Gerichts erklärt "Safe Harbor"-Abkommen für ungültig

Der europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 06.10.2015 das "Safe Harbor"-Abkommen zur Regelung zum Austausch von Daten zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt.

Die EU-Kommission habe ihre Befugnisse überschritten, als sie die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden beschränkte, urteilten die Richter.

Die persönlichen Daten europäischer Nutzer seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt, heißt es in dem Urteil weiter. Eine Regelung, die es Behörden gestatte, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, verletze das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens. Auch sei das Grundrecht auf Rechtsschutz berührt, wenn der Bürger keine Möglichkeit habe, Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu erlangen oder ihre Berichtigung und Löschung zu verlangen.

Irland kann demnach die Übermittlung europäischer Facebook-Daten auf US-Server verbieten. Facebook hat in dem Land seine Europa-Zentrale.

 

Das Urteil finden Sie unter http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169195&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1.

 

Die dazugehörige Pressmitteilung können Sie unter http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150117de.pdf nachlesen.

 

Weitere Informationen: http://www.tagesschau.de/ausland/facebook-eugh-103.html

 

 

Quellen: EuGH, ARD Tagesschau