Google weitet nach Protesten von Datenschützern das "Recht auf Vergessen" aus

Google hat dem Druck von Datenschützern nachgegeben und zugesagt, beim "Recht auf Vergessen" nachzubessern. Demnächst sollen angeprangerte Suchergebnisse im Land des Antragstellers auch auf nichteuropäischen Google-Websites herausgefiltert werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/google-weitet-recht-auf-vergessen-in-europa-aus-a-1076685.html

 

Quelle: SPIEGEL ONLINE